Elterngeldrechner 2024


Von Windelprinz Redaktion -
           
Elterngeldrechner 2024
 © PIX1861 / Pixabay - Elterngeldrechner 2024: Jetzt dein Elterngeld berechnen

Mit unserem Elterngeldrechner kannst du schnell und unkompliziert das Elterngeld berechnen, das dir zusteht. Es genügt bereits die Angabe deines Nettoeinkommens - und mit wenigen Klicks erhältst du einen Richtwert auf Basis der in 2023 geltenden Berech­nungs­grund­lagen.

Mit einem Baby beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Neben den vielen Anschaffungen, den Vorsorgeuntersuchungen und einer gesunden Lebensweise, steht nun auch die monetäre Planung des künftigen Lebens als Familie im Vordergrund. Das Elterngeld soll Familien helfen, ihre finanzielle Grundlage zu sichern und ggf. einen Ausgleich für das nach der Geburt wegfallende Einkommen schaffen.

Unser Elterngeldrechner wurde als kompakter Schnellrechner konzipiert. Er ermittelt auf Basis deines durchschnittlichen Nettoeinkommens einen guten Richtwert des zu erwartenden Elterngeldes.


Elterngeldrechner

Elterngeldrechner - Deine Eingaben










Elterngeldrechner 2024
 © PIX1861 / Pixabay - Elterngeldrechner 2024: Jetzt dein Elterngeld berechnen

Elterngeldrechner 2024

Von Windelprinz Redaktion -
           

Mit unserem Elterngeldrechner kannst du schnell und unkompliziert das Elterngeld berechnen, das dir zusteht. Es genügt bereits die Angabe deines Nettoeinkommens - und mit wenigen Klicks erhältst du einen Richtwert auf Basis der in 2023 geltenden Berech­nungs­grund­lagen.

Mit einem Baby beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Neben den vielen Anschaffungen, den Vorsorgeuntersuchungen und einer gesunden Lebensweise, steht nun auch die monetäre Planung des künftigen Lebens als Familie im Vordergrund. Das Elterngeld soll Familien helfen, ihre finanzielle Grundlage zu sichern und ggf. einen Ausgleich für das fehlende Einkommen schaffen, wenn Eltern ihr Baby nach der Geburt betreuen.

Unser Elterngeldrechner wurde als kompakter Schnellrechner konzipiert. Er ermittelt auf Basis deines durchschnittlichen Nettoeinkommens einen guten Richtwert des zu erwartenden Elterngeldes.




Wer darf Elterngeld beziehen?

Grundsätzlich können alle Eltern, die in Deutschland leben, nach der Geburt ihres Babys Elterngeld beziehen. Dabei gelten jedoch bestimmte Bedingungen und Restriktionen. So können beispielsweise auch in Deutschland lebende Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beziehen. Ausschlaggebend bei Ausländern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), sowie der Schweiz ist die Erwerbstätigkeit in Deutschland. Mitbürger aus anderen Ländern benötigen einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

Einen Antrag auf Elterngeld können sowohl Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis, wie auch Selbständige stellen. Die Höhe ihres Elterngelds orientiert sich am Einkommen im sogenannten Bemessungszeitraum vor der Geburt. Jedoch ist eine Erwerbstätigkeit keine Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld. Auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner, sowie Arbeitslose können den Antrag stellen. Sie erhalten den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.

Leben die Eltern getrennt, kann ein Elternteil nur Elterngeld beziehen, wenn das Kind mindestens ein Drittel der Zeit dort lebt. Verbringt das Kind bei einem Elternteil weniger als ein Drittel, so steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu und der andere Elternteil wiederum kann das Elterngeld als Alleinerziehender beantragen.


Elterngeld-Anspruch
 © Lernestorod / Pixabay

Die meisten Eltern in Deutschland können nach der Geburt Elterngeld beziehen.

Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld


Die Kriterien für den Anspruch auf Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) klar geregelt. Demzufolge können in Deutschland nur Personen Elterngeld beanspruchen, die:

  • einen Wohnsitz in der Bundesrepublik vorweisen können,
  • gemeinsam mit dem Baby in einem Haushalt leben,
  • ihr Baby selbst betreuen und
  • maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten (ab September 2021: maximal 30 Stunden pro Woche) .

Auch das Einkommen spielt bei den Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld eine Rolle. Da das Elterngeld eine staatliche Unterstützungsleistung darstellt, nimmt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Eltern mit sehr hohen Einkommen aus.

Konkret: Wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens (nicht Brutto-Einkommen) beider Elternteile mehr als 300.000 Euro beträgt, entfällt der Anspruch auf Elterngeld. - Dies gilt noch für Geburten vor dem 1. April 2024.*

Es wird in diesen Fällen davon ausgegangen, dass Eltern die finanzielle Belastung der Babyzeit durch eigene Mittel stemmen können. Vor der Elterngeldreform 2021, die zum 01. September 2021 in Kraft trat, lag diese Einkommensgrenze für Paare noch bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt sie auch nach der Elterngeldreform unverändert bei 250.000 Euro.

*) Änderung in 2024: Für Geburten ab dem 1. April 2024 soll die Einkommensgrenze beim Elterngeld von bislang 300.000 Euro auf 200.000 Euro reduziert werden, für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro. Diese Grenzen gelten für Paare. Für Alleinerziehende soll die Einkommensgrenze ab dem 1. April 2024 von bislang 250.000 Euro auf 150.000 Euro gesenkt werden. Mit diesem Beschluss soll die Zahl der Anspruchsberechtigten reduziert werden.




Elterngeld - Quelle: Youtube | BMFSFJ


Formen des Elterngeldes

Es gibt zwei grundlegende Arten, Elterngeld zu beziehen. Das sogenannte Basiselterngeld ist die klassische Variante. Seit 2015 gibt es zusätzlich die Sonderform "Elterngeld Plus", die mehr Flexibilität für berufstätige Eltern bietet.


Basiselterngeld


Das Basiselterngeld kann bis zu 14 Monate lang ausgezahlt werden kann. Die vollen 14 Monate sind jedoch nur möglich, wenn beide Elternteile einen Elterngeldantrag stellen (Ausnahme: Alleinerziehende).

Bei gemeinsam erziehenden Paaren stehen jedem Elternteil höchstens 12 und wenigstens 2 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. Somit ist es beispielsweise möglich, dass die Mutter 8 Monate und der Vater 6 Monate Elterngeld bezieht. Ein beliebtes Modell, denn die Anzahl der Väter, die Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen, nimmt zu. In 2019 nahmen laut Statistik 1,41 Millionen Mütter und 456.000 Väter Elterngeld in Anspruch. Damit steig die Anzahl der Väter um 5,3 % zum Vorjahr.

Die Ausgestaltung des Elterngeld-Bezugszeitraums erlaubt eine gewisse Flexibilität, darf jedoch nicht mit der Elternzeit verwechselt werden. Elternzeit ist eine Voraussetzung, um Elterngeld zu beantragen, hat jedoch ihre eigenen Regularien, was die zeitliche Aufteilung betrifft. Wichtig zu wissen: Beim Elterngeld zählen nicht die Kalendermonate, sondern die Lebensmonate des Kindes. Wird ein Baby beispielsweise am 15. März 2023 geboren, so muss ein Vater, der Elterngeld für den 13. und 14. Monat beantragen will, Elternzeit vom 15. März 2024 bis 14. Mai 2024 nehmen.


Basiselterngeld bei Frühgeburten


Frühchen-Eltern aufgepasst! Zum 01.09.2021 trat eine Neu-Regelung in Kraft. Eltern von Frühgeborenen erhalten demzufolge bis zu 4 zusätzliche Elterngeldmonate, in Abhängigkeit davon, wie früh ihr Kind geboren wird. Die Staffelung sieht folgendes vor:

FrühgeburtZusätzliches Basiselterngeld
Min. 6 Wochen vor dem errechneten Termin+ 1 Monat
Min. 8 Wochen vor dem errechneten Termin+ 2 Monate
Min. 12 Wochen vor dem errechneten Termin+ 3 Monate
Min. 16 Wochen vor dem errechneten Termin+ 4 Monate


Elterngeld Plus


Die zweite Möglichkeit des Elterngeldbezuges nennt sich "Elterngeld Plus". Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Elterngeldes, die primär zur Unterstützung arbeitender Eltern dienen soll. Die monatlichen Beträge des Basiselterngeldes werden halbiert, dafür jedoch doppelt so lange ausbezahlt. Dazu zählen auch zusätzliche Basiselterngeldmonate bei Frühgeburten.

Der Vorteil: Die Anrechnung von Einkünften während der Bezugszeit fällt bei dieser Sonderform weniger stark ins Gewicht. Somit bleibt für Eltern mit Einkünften mehr vom Elterngeld übrig.

Ein weiter Vorteil: Im Rahmen des Elterngeld Plus Konzeptes können Eltern zudem noch den sogenannten Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Betreuen sie ihr Kind in 4 aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam, während beide mindestens 25, jedoch nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, so stehen ihnen 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus zu. Mit der Elterngeldreform 2021 soll diese Zeitspanne ab September 2021 großzügiger ausfallen und dann zwischen 24 und 32 Wochenstunden liegen.

Mutterschaftsgeld & Elterngeld


Wichtig: Wenn du Mutterschaftsgeld beziehst, wird dieses (inklusive Arbeitgeberzuschuss) mit dem Elterngeld verrechnet. Außerdem kannst du in diesem Zeitraum nur Basiselterngeld und kein Elterngeld Plus erhalten. - Das jedoch ist kein Grund zur Sorge. Basiselterngeld und Elterngeld Plus können flexibel miteinander kombiniert werden.

Kombination von Basiselterngeld mit Elterngeld Plus


Eine weitere Möglichkeit ist, das Basiselterngeld und Elterngeld Plus sowie den Partnerschaftsbonus miteinander zu kombinieren und somit den möglichen Bezugszeitraum optimal auszunutzen. Das nachfolgende Youtube-Video vom BMFSFJ erklärt diese Möglichkeit sehr anschaulich.




Das neue Elterngeld Plus - Quelle: Youtube | BMFSFJ

Unser Tipp: Auf dem Familienportal des BMFSFJ finden Eltern einen detaillierten Rechner mit Planer, der auch die Kombinationen von Basiselterngeld mit Elterngeld Plus berücksichtigt. Ihr müsst dafür jedoch ein wenig mehr Zeit einplanen, als für unseren kompakten Elterngeldrechner.


Elterngeldantrag - so funktioniert er

Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Da dem Antrag unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes beigelegt werden muss, ist er erst ab der Geburt möglich. Hier sollten Eltern zügig handeln, denn das Elterngeld kann höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Wer den Elterngeldantrag also erst sechs Monate nach der Geburt stellt, verliert seinen Anspruch auf drei Monate.

Da die erste Zeit mit Baby ganz schön turbulent sein kann, lohnt es sich, den Elterngeldantrag schon vor der Geburt weitestgehend auszufüllen. So müssen nach der Geburt nur noch wenige Angaben ergänzt werden und die benötigten Unterlagen, wie die Geburtsurkunde, beigefügt werden.


Elterngeldantrag
 © kelin / Pixabay - Ab der Geburt möglich: Elterngeldantrag

Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt gestellt werden.

Auch bei den Antragsformularen sollten Eltern genau hinsehen, denn diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die richtigen Formulare für dein Bundesland findest du bei deiner zuständigen Elterngeldstelle oder auch hier: familienportal.de

Eltern, die in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen oder Thüringen leben, wird ein besonderer Komfort zuteil. Sie können das Elterngeld online beantragen.


Wichtige Unterlagen für den Elterngeldantrag


Damit die Bearbeitung möglichst zügig vonstattengeht und keine Zeit durch die Nachsendung fehlender Unterlagen verloren geht, sollten Eltern beim Vorbereiten des Antrags sehr sorgfältig vorgehen. Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Geburtsurkunde des Babys
  • Kopien der Personalausweise von Mutter und Vater
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Mutterschaftsleistungen
  • Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die bewilligte Elternzeit

Sollten weitere Unterlagen nötig sein, informiert die individuelle Elterngeldstelle darüber.


Nachdem der Elterngeldantrag eingereicht und vollständig bearbeitet wurde, erhalten Eltern einen Bescheid über die Höhe der künftigen Elterngeldzahlungen. Einen groben Richtwert vorab liefert euch bis dahin unser Elterngeldrechner. Die Bearbeitungsdauer des Elterngeldantrags ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt mitunter von der Auslastung der zuständigen Behörde ab.


Berechnung des Elterngeldes

Der genaue Elterngeldbetrag, der während der Bezugszeit ausgezahlt wird, errechnet sich anhand des Nettoeinkommens. Der Elternteil, der Elterngeld beantragt, muss hierfür seine Einkünfte der letzten zwölf Monate vor der Geburt belegen. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden jedoch nicht alle Einkünfte berücksichtigt. Dazu zählen u. a. folgende Einmalzahlungen:

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • 13. Monatsgehalt
  • Erfolgsbeteiligung
  • Sonderzahlungen
  • Abfindungen

Von der Berechnung ausgenommen sind außerdem die Mutterschutzfrist und eventuelle Einkommens-Einbußen aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheitsausfälle.


Nettoeinkommen & Ersatzrate


Maßgeblich für die Höhe des Elterngeldes ist das durchschnittliche Nettoeinkommen. Unser Elterngeldrechner ermittelt daraus das elterngeldrechtliche Netto. Dazu wird eine Pauschale für Werbungskosten, der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 EUR/Jahr bzw. 83,33 EUR/Monat abgezogen.

Anschließend kommt die sogenannte Ersatzrate gem. §2 BEEG zum Ansatz - ein Prozentsatz zwischen 65 und 100. Bei Einkommen unter 1.000 EUR im Monat steigt die Ersatzrate ausgehend von 67 Prozent schrittweise an. Bei Einkommen über 1.000 EUR im Monat liegt sie zwischen 65 und 67 Prozent. Ab 1.240 EUR im Monat sind es konstant 65 Prozent. Mindestens erhalten Eltern 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich als Elterngeld-Grundbetrag.


Mehrlingszuschlag & Geschwisterbonus


Hinzugerechnet werden zu diesem Grundbetrag ggf. noch Zuschläge für Mehrlingsgeburten. Bei einer Mehrlingsgeburt beträgt der sogenannte Mehrlingszuschlag aktuell 300 Euro pro weiterem Kind. So kommen bei Zwillingen 300 Euro und bei Drillingen 600 Euro hinzu.

Auch ein Geschwisterbonus bei bereits vorhandenen Kindern wird dem Grundbetrag hinzugerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass es bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren gibt. Ferner wird der Geschwisterbonus bei Kindern mit Behinderung (ab GDB 20) bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausbezahlt. Der Geschwisterbonus greift nur einmalig, also nicht pro Geschwisterkind. Er beträgt 10 Prozent vom Elterngeld-Grundbetrag, mindestens jedoch 75 Euro pro Monat. Bei Elterngeld Plus beträgt der Geschwisterbonus mindestens 37,50 Euro pro Monat.


Elterngeld berechnen
 © PhotographyByMK / stock.adobe.com - Das Elterngeld wird individuell berechnet

Das Elterngeld errechnet sich anhand des Nettoeinkommens.


Progressionsvorbehalt


Als Lohnersatzleistung muss das Elterngeld nicht versteuert werden. Dennoch müssen die Bezüge in der Steuererklärung angegeben werden, denn es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dieser kann sich auf das übrige steuerpflichtige Einkommen auswirken. Das Elterngeld kann somit zu einer höheren Steuerlast führen. Um Überraschungen vorzubeugen, können Eltern den Progressionsvorbehalt im Vorfeld berechnen und einen entsprechenden Teil des Elterngelds als Rückstellung zur Seite legen.

Für Eltern, die den Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, ergibt sich hingegen keine nennenswerte Erhöhung des Einkommens, da das Elterngeld auf diese Leistungen angerechnet wird.


Mehr Infos:

Wichtige Anträge im Überblick: Elterngeld, Kindergeld & Co.

Plötzlich alleinerziehend - Was steht mir zu?

Schwanger und arbeitslos - Was steht mir zu?

ElterngeldDigital (BMFSFJ)

Familienportal (BMFSFJ) - Elterngeld


Buchtipp | Werbung:


Babypedia