In den ersten Lebensjahren gibt es diverse Termine beim Kinderarzt wahrzunehmen, denn es stehen U-Untersuchungen und Impfungen an. Da geraten Eltern vor lauter Terminen schnell durcheinander.
Um stets den Überblick zu behalten, welche U-Untersuchungen in welchem Zeitfenster anstehen, haben wir einen Terminrechner entwickelt. Dieser ermittelt das individuelle Zeitfenster für die U-Untersuchungen U1 bis U9 deines Kindes, die bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenlos angeboten werden.
In den ersten Lebensjahren gibt es diverse Termine beim Kinderarzt wahrzunehmen, denn es stehen U-Untersuchungen und Impfungen an. Da geraten Eltern vor lauter Terminen schnell durcheinander.
Um stets den Überblick zu behalten, welche U-Untersuchungen in welchem Zeitfenster anstehen, haben wir einen Terminrechner entwickelt. Dieser gibt euch für euer Kind das persönliche Zeitfenster für die U-Untersuchungen U1 bis U9 aus, die bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenlos angeboten werden.
Bitte beachte: Unser Terminrechner für U-Untersuchungen und die begleitenden FAQs dienen zur Information. Das ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch den Kinderarzt.
Eine U-Untersuchung (auch Früherkennungsuntersuchung oder Kindervorsorgeuntersuchung) soll dazu dienen, gesundheitliche und entwicklungsseitige Probleme frühzeitig zu erkennen. Die U-Untersuchungen U1 bis U9 sind in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der Kinderheilkunde und somit eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Sie werden bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in festgelegten Zeiträumen durchgeführt.
Dokumentiert werden die U-Untersuchungen im sogenannten U-Heft (auch "Gelbes Heft") des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Die jeweils durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der sogenannten "Kinder-Richtlinie" festgelegt.
Die U1 ist die Neugeborenen-Erstuntersuchung und findet direkt nach der Geburt statt. In Geburtshäusern und Kliniken wird die U1 in der Regel vom anwesenden Kinderarzt oder, sofern kein Kinderarzt verfügbar ist, von einer Hebamme durchgeführt. Der besondere Fokus der U1 liegt in der Überprüfung lebenswichtiger Funktionen, der Erkennung von Fehlbildungen und sofort behandlungsbedürftiger Komplikationen.
Das Neugeborene wird gemessen und gewogen. Um zu überprüfen, ob es sich an die neuen Lebensbedingungen anpassen kann, wird der sogenannte Apgar-Test durchgeführt. Dabei werden Hautfarbe, Atmung, Herzrythmus, Muskeltonus und Reflexe des Neugeborenen begutachtet. Der Test wird nach 5 und nach 10 Minuten wiederholt. Sofern indiziert, werden entsprechende medizinische Maßnahmen eingeleitet.
Außerdem wird aus der Nabelschnur Blut entnommen und der pH-Wert bestimmt. Damit soll überprüft werden, ob das Baby während der Geburt ausreichend mit Sauerstoff versorgt wurde.
Das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt, wird dem Baby (meist im Rahmen der U1) Vitamin-K (2mg) oral in Tropfenform verabreicht, um Blutungen infolge eines Vitamin-K-Mangels vorzubeugen. Die prophylaktische Vitamin-K-Gabe erfolgt gemäß der Empfehlung des DKJG und wird am 4. bis 7. Lebenstag, sowie in der 3. bis 6. Lebenswoche wiederholt. Dies erfolgt zumeist im Rahmen der U2 und der U3.
Des Weiteren werden zwischen dem 2. und 3. Lebenstag spezielle Früherkennungsuntersuchungen angeboten. Dazu zählen das Pulsoxymetrie-Screening (eine Messung am Fuß zur Erkennung angeborener Herzfehler), das erweiterte Neugeborenen-Screening zur Früherkennung von Hormon- und Stoffwechselerkrankungen, das Screening auf Mukoviszidose und das Neugeborenen-Hörscreening.
Die U2 dient der Erkennung angeborener Erkrankungen und wesentlicher Gesundheitsrisiken, sowie der Vermeidung von Komplikationen. Unter anderem wird bei der U2 auch auf Anzeichen einer behandlungsbedürftigen Gelbsucht geachtet.
Wie bei allen U-Untersuchungen wird das Baby gemessen und gewogen. Es erfolgt eine eingehende körperliche Untersuchung, im Rahmen derer auch die Reflexe des Babys getestet werden. Im Rahmen der U2 erfolgt in der Regel die erneute Gabe von Vitamin K, sowie die Aufklärungen der Eltern über die regelmäßige Verabreichung von Vitamin D.
Bei der U3 wird mit besonderem Augenmerk die altersgemäße Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen überprüft. Entwicklungsauffälligkeiten sollen möglichst frühzeitig erkannt werden.
Es erfolgt eine eingehende körperliche Untersuchung, sowie eine Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke, das sogenannte Screening auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation. Zudem erkundigt sich der Kinderarzt über das Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten.
Die U3 ist ein geeigneter Zeitpunkt für die dritte Vitamin-K-Verabreichung.
Im Rahmen der der U4 werden die altersgemäße Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings begutachtet. Wieder erfolgt eine eingehende körperliche Untersuchung, bei der u. a. auch die Fontanelle (Knochenlücke am Kopf) kontrolliert wird.
Bei der U5 werden analog zur U4 die altersgemäße Entwicklung und Beweglichkeit begutachtet. Es erfolgt erfolgt eine eingehende körperliche Untersuchung. Wachstum, Motorik und Nervensystem stehen dabei im Fokus.
Schwerpunkt der U6 ist die altersgerechte Entwicklung. Dazu erfolgen eine Untersuchung der Organe und Sinnesorgane wie insbesondere der Augen, sowie die Kontrolle von Bewegungsapparat, Motorik, Sprache und Interaktion.
Auch die U7 dient insbesondere der Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung. Des Weiteren im Fokus stehen die frühzeitige Erkennung von Sehstörungen, ein Test der sprachlichen Entwicklung, sowie der Feinmotorik und Körperbeherrschung.
Die U7a bietet erneut den Rahmen einer frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen und der Untersuchung der altersgerechten Sprachentwicklung. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung werden bei der U7a auch Kiefer und Milchzähne überprüft.
Das Hauptaugenmerk der U8 liegt auf der Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten. Untersucht werden Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexe, Muskelkraft und Zahnstatus. Es erfolgen ein Seh- und Hörtest.
Bei der U9 erfolgt eine Überprüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung. Es gilt eventuelle Beeinträchtigungen und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen um diesen gegenzuwirken
Wo bekommt man das U-Heft?
Das U-Heft wird im Rahmen der U1-Untersuchung angelegt, die unmittelbar nach der Geburt durch Ärzte oder Hebammen ausgeführt wird. Findet die U1 im Krankenhaus statt, so erhalten Eltern das U-Heft bei der Entlassung. Häufig wird im Krankenhaus nämlich auch noch die U2 durchgeführt.
Du willst wissen, wie das aktuelle U-Heft aussieht? Dann schau mal unter folgendem Link auf die Seiten des Gemeinsamen Bundeausschuss. Das U-Heft wurde zu Informationszwecken übrigens auch ins Englische übersetzt.
Wie geht es nach der U9 weiter?
Das Früherkennungsprogramm umfasst noch die weitere Vorsorgeuntersuchung J1. Alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren haben einen Anspruch darauf. Nachdem ein längerer Zeitraum seit den U-untersuchungen vergangen ist, soll die J1 die Gelegenheit bieten, den allgemeinen Entwicklungs- und Gesundheitszustand, sowie den Impfstatus erneut zu überprüfen.
Um den langen Zeitraum zwischen der U9 und der J1 zu überbrücken, werden im Anschluss an die kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 angeboten. Die U10 wird im Alter von 7 bis 8 Jahren, die U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren durchgeführt. Diese beiden Untersuchungen werden jedoch leider nicht von allen Krankenkassen erstattet. Erkundigt euch deshalb im Vorfeld.