U-Untersuchungen - Info & Terminrechner


Von Windelprinz Redaktion -
           
Früherkennungsuntersuchungen
 © Semevent / Pixabay - U-Untersuchungen: Info & Terminrechner

In den ersten Lebensjahren gibt es diverse Termine beim Kinderarzt wahrzunehmen, denn es stehen U-Untersuchungen und Impfungen an. Da geraten Eltern vor lauter Terminen schnell durcheinander.

Um stets den Überblick zu behalten, welche U-Untersuchungen in welchem Zeitfenster anstehen, haben wir einen Terminrechner entwickelt. Dieser ermittelt das individuelle Zeitfenster für die U-Untersuchungen U1 bis U9 deines Kindes, die bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenlos angeboten werden.


U-Untersuchungen für dein Kind

U-Untersuchungen - Terminrechner








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U721.-24. "nullnull
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Früherkennungsuntersuchungen
 © Semevent / Pixabay - U-Untersuchungen: Info & Terminrechner

U-Untersuchungen - Info & Terminrechner

Von Windelprinz Redaktion -
           

In den ersten Lebensjahren gibt es diverse Termine beim Kinderarzt wahrzunehmen, denn es stehen U-Untersuchungen und Impfungen an. Da geraten Eltern vor lauter Terminen schnell durcheinander.

Um stets den Überblick zu behalten, welche U-Untersuchungen in welchem Zeitfenster anstehen, haben wir einen Terminrechner entwickelt. Dieser gibt euch für euer Kind das persönliche Zeitfenster für die U-Untersuchungen U1 bis U9 aus, die bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenlos angeboten werden.


Bitte beachte: Unser Terminrechner für U-Untersuchungen und die begleitenden FAQs dienen zur Information. Das ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch den Kinderarzt.

Berücksichtigt werden die U-Untersuchungen gemäß der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern für Säuglinge und Kinder bis zum Alter von 6 Jahren.


Was ist eine U-Untersuchung?

Eine U-Untersuchung (auch Früherkennungsuntersuchung oder Kindervorsorgeuntersuchung) soll dazu dienen, gesundheitliche und entwicklungsseitige Probleme frühzeitig zu erkennen. Die U-Untersuchungen U1 bis U9 sind in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der Kinderheilkunde und somit eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Sie werden bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in festgelegten Zeiträumen durchgeführt.

Dokumentiert werden die U-Untersuchungen im sogenannten U-Heft (auch "Gelbes Heft") des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Die jeweils durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der sogenannten "Kinder-Richtlinie" festgelegt.


U-Untersuchungen U1 bis U9
 © Semevent / Pixabay - U-Untersuchungen im Überblick

U-Untersuchungen im Überblick

▶ U1-Untersuchung

     Zeitpunkt: Nach der Geburt

▶ U2-Untersuchung

     Zeitraum: 3. bis 10. Lebenstag

▶ U3-Untersuchung

     Zeitraum: 4. bis 5. Lebenswoche

▶ U4-Untersuchung

     Zeitraum: 3. bis 4. Lebensmonat

▶ U5-Untersuchung

     Zeitraum: 6. bis 7. Lebensmonat

▶ U6-Untersuchung

     Zeitraum: 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)

▶ U7-Untersuchung

     Zeitraum: 21. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)

▶ U7a-Untersuchung

     Zeitraum: 34. bis 36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre)

▶ U8-Untersuchung

     Zeitraum: 46. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)

▶ U9-Untersuchung

     Zeitraum: 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre)


Wo bekommt man das U-Heft?

Das U-Heft wird im Rahmen der U1-Untersuchung angelegt, die unmittelbar nach der Geburt durch Ärzte oder Hebammen ausgeführt wird. Findet die U1 im Krankenhaus statt, so erhalten Eltern das U-Heft bei der Entlassung. Häufig wird im Krankenhaus nämlich auch noch die U2 durchgeführt.

Du willst wissen, wie das aktuelle U-Heft aussieht? Dann schau mal unter folgendem Link auf die Seiten des Gemeinsamen Bundeausschuss. Das U-Heft wurde zu Informationszwecken übrigens auch ins Englische übersetzt.


Wie geht es nach der U9 weiter?

Das Früherkennungsprogramm umfasst noch die weitere Vorsorgeuntersuchung J1. Alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren haben einen Anspruch darauf. Nachdem ein längerer Zeitraum seit den U-untersuchungen vergangen ist, soll die J1 die Gelegenheit bieten, den allgemeinen Entwicklungs- und Gesundheitszustand, sowie den Impfstatus erneut zu überprüfen.

Um den langen Zeitraum zwischen der U9 und der J1 zu überbrücken, werden im Anschluss an die kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 angeboten. Die U10 wird im Alter von 7 bis 8 Jahren, die U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren durchgeführt. Diese beiden Untersuchungen werden jedoch leider nicht von allen Krankenkassen erstattet. Erkundigt euch deshalb im Vorfeld.


Mehr zum Thema:

Möchtest du mehr über die U-Untersuchungen erfahren? Dann informiere dich direkt auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschuss oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).