Kindergeld 2025 - Antrag, Höhe, Auszahlung


Von Windelprinz Redaktion -

Kindergeld 2025
 © Anna Tis / Pexels - Kindergeld 2025

Das Kindergeld soll als steuerliche Ausgleichszahlung die Grundversorgung deines Kindes unterstützen. Der Staat übernimmt damit sozusagen einen kleinen Teil der Ausgaben für die Versorgung deines Kindes.

Wer im Jahr 2023 Anspruch auf Kindergeld hat und in welcher Höhe, wie es beantragt und wann es ausbezahlt wird, das erfährst du in diesem Artikel.



Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich gibt es das Kindergeld für:

  • alle Kinder ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr
  • Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr
  • Arbeitslose bis zum 21. Lebensjahr

Das Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Nur ein Elternteil erhält Kindergeld. Die Eltern können dies selbst untereinander festlegen. Sind die Eltern getrennt, erhält in der Regel der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Wichtig: Das Kindergeld wird bis zu 6 Monate rückwirkend gewährt. Frisch gebackene Eltern, die noch keinen Kindergeldantrag gestellt haben, sollten daher nicht allzu lange warten.


Wie viel Kindergeld bekomme ich?

Die Höhe des ausbezahlten Kindergeldes ist seit 2023 nicht mehr abhängig von der Kinderanzahl in einer Familie. Während die einzelnen Beiträge früher je Kind entsprechend der Kinderzahl gestaffelt waren, sind sie seither einheitlich. Zum 01.01.2025 wurde der Kindergeldbetrag von 250 Euro im Monat pro Kind auf 255 Euro angehoben.

Weitere Details siehe: Neuigkeiten beim Kindergeld 2025


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Wie wird das Kindergeld beantragt?

Das Kindergeld kannst du ab der Geburt deines Kindes bei deiner örtlich zuständigen Familienkasse beantragen. Die Unterlagen dazu kannst du im Vorfeld bequem online ausfüllen. Sie müssen jedoch ausgedruckt und unterschrieben werden, denn es ist ein Postversand notwendig.

Zum Ausfüllen des Antrags benötigst du deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID), die du zum Beispiel in deinem Einkommensteuerbescheid oder auf deiner Lohnsteuerbescheinigung findest. Außerdem musst du dem Antrag die Geburtsurkunde deines Kindes beifügen und (falls vorhanden) auch seine eindeutige steuerliche Identifikationsnummer. Diese wird gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach der Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschickt.

Du kannst den Antrag auf Kindergeld aber auch erst mal ohne die Steuer-ID deines Kindes einreichen, falls diese noch nicht mitgeteilt wurde. Warte mit dem Kindergeldantrag in jedem Fall nicht zu lange, denn das Kindergeld wird nur bis zu 6 Monate rückwirkend gewährt.


Kindergeld und Kinderzuschlag - der Unterschied

Während es sich beim Kindergeld um eine steuerliche Ausgleichszahlung handelt, ist der Kinderzuschlag eine Sozialleistung gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz. Er kann ergänzend zum Kindergeld beantragt werden, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

Voraussetzung für den Kinderzuschlag ist der Bezug von Kindergeld. Das ist wohl der einzige Zusammenhang zwischen dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag. Ferner gilt es eine Mindesteinkommensgrenze zu berücksichtigen, die bei Paaren 900 Euro und bei Alleinerziehenden 600 Euro im Monat beträgt (kein ALG II).

Den Antrag für den Kinderzuschlag kannst du analog zum Kindergeldantrag ganz unkompliziert online ausfüllen.


Neuigkeiten beim Kindergeld 2025

Am 01. Januar 2025 wurde das Kindergeld um 5 Euro pro Monat pro Kind erhöht. Für jedes Kind einer Familie werden damit einheitlich 255 Euro (statt zuvor 250 Euro) im Monat ausgezahlt. Eine Familie mit drei Kindern erhält demzufolge 180 Euro mehr im Jahr.

Ebenfalls erhöht wurde am 01. Januar 2025 der strong>Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen. Der Höchstbetrag stieg von 292 Euro auf 297 Euro pro Monat pro Kind. Zuletzt war der Höchstbetrag für den Kinderschlag zum 1. Januar 2024 (von 250 Euro auf 292 Euro) und davor zum 1. Januar 2023 (von 229 Euro auf 250 Euro) angepasst worden.


Kindergeld-Auszahlungstermine 2025

Die Auszahlungstermine gelten sowohl für das Kindergeld, als auch für den zeitgleich ausbezahlten Kinderzuschlag. Sie sind von der Endziffer der Kindergeldnummer abhängig.

Die Kindergeldnummer findest du auf dem Kindergeldbescheid der Familienkasse, den du bei der Bewilligung des Kindergelds erhalten hast. Sie ist nach dem folgenden Schema aufgebaut xxx FK xxxxxx, wobei die ersten drei Zahlen vor dem Kürzel "FK" für die Zuordnung zur Familienkasse stehen. "FK" selbst steht für "feste Kindergeldnummer". Die 6 Ziffern danach dienen der persönlichen Zuordnung, wobei die letzte Ziffer - die sogenannte Endziffer - den Auszahlungstermin steuert.

Die Kindergeldnummer findest du außerdem auch im Überweisungstext. Dort jedoch in verschlüsselter Form. Üblicherweise handelt es sich um die 3 Stellen vor dem "FK" plus die 6 Stellen danach. Falls du dir unsicher bist, kannst du die Kindergeldnummer auch bei der zuständigen Familienkasse erfragen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat für das Jahr 2025 die folgenden Kindergeld-Auszahlungstermine bekannt gegeben.


Auszahlungstermine für Kindergeld und Kinderzuschlag 2025



▶ Auszahlungstermine Endziffer 0

▶ Auszahlungstermine Endziffer 1

▶ Auszahlungstermine Endziffer 2

▶ Auszahlungstermine Endziffer 3

▶ Auszahlungstermine Endziffer 4

▶ Auszahlungstermine Endziffer 5

▶ Auszahlungstermine Endziffer 6

▶ Auszahlungstermine Endziffer 7

▶ KAuszahlungstermine Endziffer 8

▶ Auszahlungstermine Endziffer 9


Für die Vollständigkeit, Korrektheit und Einhaltung Kindergeld-Auszahlungstermine übernehmen wir keine Gewähr.


Kindergeld 2025
 © Anna Tis / Pexels - Kindergeld 2025